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Erstellung von psychotherapeutischen Gutachten

Ein psychotherapeutisches Gutachten dient dazu, psychosoziale und psychosomatische Verhaltensveränderungen sowie Leidenszustände zu untersuchen und zu beurteilen. Es wird von qualifizierten Sachverständigen erstellt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung über spezifische Kenntnisse in der Psychotherapie verfügen.

Das Gutachten basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und orientiert sich an psychotherapeutischer Diagnostik und Beurteilung. Bei der Erstellung orientiere ich mich an die Gutachterrichtlinie des BMSGPK, das Kriterien für die Erstellung von Gutachten durch Psychotherapeuten festlegt.

Damit ich ein Gutachten erstellten kann, ist - neben der Beantwortung von fachlichen Fragebögen vorab - ein persönliches Diagnosegespräch notwendig. Dieses beansprucht 50 Minuten und kann auch auch per sicheren Online-Videostream durchgeführt werden kann.

Es gibt verschiedene Arten von psychotherapeutischen Gutachten, wie Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Gutachten für Verwaltungsbehörden, Parteiengutachten und Obergutachten (bei sich widersprechenden Gutachten). Hier einige Anwendungsbereiche, wofür psychotherapeutische Gutachten benötigt werden:

  • Gerichtsgutachten: In rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei der Klärung der Schuldfähigkeit einer Person, können psychotherapeutische Gutachten eine wichtige Rolle spielen. Sie liefern Informationen über den psychischen Zustand und das Verhalten der betroffenen Person.
    Privatgutachten: Manchmal möchten Privatpersonen ein psychotherapeutisches Gutachten erstellen lassen, um ihre persönliche Situation besser zu verstehen oder um eine professionelle Einschätzung zu erhalten. Dies kann beispielsweise bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit oder bei der Bewältigung von psychischen Belastungen im Alltag der Fall sein.
  • Gutachten für Verwaltungsbehörden: Verwaltungsbehörden, wie beispielsweise das Sozialamt oder die Arbeitsagentur, können psychotherapeutische Gutachten anfordern, um die Notwendigkeit von Leistungen oder Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit zu prüfen. Das Gutachten liefert hier eine fachliche Einschätzung über den individuellen Bedarf.
  • Parteiengutachten: Wenn in einem Rechtsstreit unterschiedliche Meinungen zu psychischen oder psychosozialen Aspekten vorliegen, können Parteiengutachten beauftragt werden. Hierbei werden psychotherapeutische Gutachten von den beteiligten Parteien in Auftrag gegeben, um ihre jeweiligen Standpunkte zu untermauern.
    Obergutachten: Es kann vorkommen, dass sich bereits erstellte Gutachten inhaltlich widersprechen. In solchen Fällen kann ein Obergutachten beauftragt werden, um die unterschiedlichen Standpunkte zu überprüfen und eine unabhängige Einschätzung zu erhalten.
  • Rehabilitation und Rentenansprüche: Bei Anträgen auf Rehabilitation oder Rentenansprüche aufgrund psychischer Erkrankungen können psychotherapeutische Gutachten Informationen über den aktuellen psychischen Zustand, die Behandlungserfolge und die Prognose liefern.
  • Arbeits- und Berufsfähigkeit: Psychotherapeutische Gutachten können eingesetzt werden, um die Arbeits- und Berufsfähigkeit einer Person zu beurteilen. Dies kann relevant sein, wenn es um die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung geht oder um die Einschätzung von arbeitsbezogenem Stress und dessen Auswirkungen.
  • Adipositas (Fettsucht): Vor adipositaschirurgischen Eingriffen werden Gutachten zur OP-Freigabe benötigt.
  • Adoptionsgutachten: Wer beabsichtigt ein Kind zu adoptieren, benötigt ein psychologisches Gutachten zur Bestätigung der Eignung.
  • Ästhetisch-chirurgische Eingriffe: Vor ästhetisch-chirurgischen Eingriffen, wie zum Beispiel einer Schamlippenkorrektur oder der Korrektur einer Brustasymmetrie, wird oft ein psychologisches Gutachten zur Abklärung körperdysmorpher Störungen verlangt.
  • Psychologisches Gutachten zur Einleitung der Hormontherapie bei Transsexualität: Wer eine Hormontherapie beginnen möchte, benötigt unter anderem ein Gutachten.

Konkretes Beispiel zur Arbeits- und Berufsfähigkeit:
"Schriftlicher Befund (kurzes Gutachten) hinsichtlich mittelschwere Erschöpfungsdepression (mittelschweres Burn-out)"

 




KOSTEN FÜR EIN PSYCHOTHERAPEUTISCHES GUTACHTEN

Schriftlicher Befund = Kurzes Gutachten (3-5 Seiten)

EUR 220,- (= 200 EUR + 20 % MWSt) = EUR 110,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 90,- Psychotherapeutisches Gutachten

Ausführliches Gutachten (8-10 Seiten)

EUR 440,- (= 366,67 EUR + 20 % MWSt) = EUR 110,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 256,67 Psychotherapeutisches Gutachten


HÄUFIGE FRAGEN

Wer kann ein psychotherapeutisches Gutachten in Auftrag geben?

Gutachten können von Privatpersonen, juristischen Personen, Verwaltungsbehörden und Gerichten in Auftrag gegeben werden. Die Sachverständigen erstellen das Gutachten, während die Auftraggeber die Entscheidungen in der Sache treffen.

Wie werden die Kosten gedeckt?

Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin getragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden (wie bei Einleitung der Hormontherapie bei Transsexualität)

Welche Gutachten darf ich als Psychotherapeut NICHT ausstellen?

  • Waffenpsychologisches Gutachten: Ein waffenpsychologisches Gutachten beurteilt die Verlässlichkeit einer Person im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Waffen. Spezialisierte Sachverständige wie forensische Psychiater oder Gerichtspsychiater sind für diese Art von Gutachten zuständig.
  • Forensische Gutachten: Als Psychotherapeut bin ich nicht berechtigt, forensische Gutachten zu erstellen, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren stehen. Dazu gehören beispielsweise die Beurteilung der Schuldfähigkeit oder die Einschätzung der Gefährlichkeit einer Person.
  • Medizinische Gutachten: Medizinische Gutachten beurteilen die körperliche Gesundheit einer Person oder die Notwendigkeit bestimmter medizinischer Behandlungen.
  • Verkehrspsychologische Gutachten: Die Erstellung von verkehrspsychologischen Gutachten, die beispielsweise bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach einem Entzug erforderlich sind, obliegt spezialisierten Verkehrspsychologen.
  • Gerichtspsychiatrische Gutachten: Die Erstellung von Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren zur Beurteilung psychischer Störungen und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit einer Person liegt in der Zuständigkeit von Fachärzten für Psychiatrie oder Gerichtspsychiatern.
  • Arbeitsmedizinische Gutachten: Die Begutachtung von arbeitsmedizinischen Fragestellungen wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsplatzanpassung oder berufliche Rehabilitation obliegt spezialisierten Arbeitsmedizinern oder Fachärzten für Arbeitsmedizin.
  • Neuropsychologische Gutachten: Die Untersuchung und Beurteilung von kognitiven Beeinträchtigungen, neurologischen Störungen oder Hirnverletzungen fällt in den Zuständigkeitsbereich von Neuropsychologen oder Neuropsychiatern.

→ Übersicht aller Psychologen in Graz

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